CT // Rechtsanwälte
Die Kanzlei CT Rechtsanwälte vertritt und berät ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, (Gesamt- und Konzern-)Betriebsräte, (Gesamt-)Personalräte und kirchliche Mitarbeitervertretungen sowie alle sonstigen arbeitnehmerorganisierten Kollegialorgane bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht gegenüber den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mit Sitz der Kanzlei im Seeburgviertel in Leipzig. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vertreten wir nicht. Diese Herangehensweise hilft uns dabei Interessenkollisionen in unserem beruflichen Alltag zu vermeiden, um eine empathische, unabhängige und effektive Rechtsdurchsetzung für unsere Mandantinnen und Mandanten zu ermöglichen. Der Fokus auf das Arbeitsrecht hilft uns dabei nicht nur Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zu kennen, sondern auch ihr Anliegen inhaltlich wie emotional schnell zu erfassen und zielgerichtet zu beraten.
Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin mit einem arbeitsrechtlichen Problem konfrontiert sind, ist es uns zunächst wichtig zu verstehen, was Sie wollen. Hierbei müssen Sie um Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten wissen. Das Arbeitsrecht kennt hierbei viele Gestaltungsmittel, um an Ihr individuelles Ziel zu gelangen. Die Aufklärung über das, was im Einzelfall alles für Sie möglich ist, verstehen wir als unsere Aufgabe. Unsere gute Übersicht über die einzelnen Branchen und Arbeitgeber hilft uns dabei.
In der Gremienberatung ist es uns ein zentrales Anliegen kein Hoheitswissen gegenüber einzelnen Mitgliedern zu kanalisieren, sondern das gesamte Gremium in die zentralen Entscheidungen bei der Ausübung kollektivarbeitsrechtlicher Willensbildungsprozesse mit einzubziehen. Hierbei kennen wir auch die Beratung von Koalitionen und Minderheitsfraktionen, die mitunter eigene kollektivarbeitsrechtliche Handlungsmöglichkeiten haben.
Neben der klassischen arbeitsgerichtlichen Vertretung im Urteils- und Beschlussverfahren werden wir auch als Beisitzer in betrieblichen Einigungsstellen tätig und referieren regelmäßig auf Gremienschulungen vorwiegend in Mitteldeutschland, aber auch bundesweit, zu sämtlichen Themen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Nicht zuletzt auch durch seine Tätigkeit im Sächsischen Sportverband Volleyball e.V. ist Herr Rechtsanwalt Casella auch vereinzelt im Sportrecht aktiv.
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